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Die Kosten zur Beseitigung oder Milderung einer Krankheit stellen im Rahmen der Steuererklärung eine außergewöhnliche Belastung. Bei Patienten, die sich einer Augenlaser-Behandlung unterziehen, liegt immer eine Fehlsichtigkeit und damit eine Krankheit vor. Bei der Behandlung liegt somit eine Heilbehandlung vor. Laut einer Entscheidung der Oberfinanzdirektion Koblenz vom 22.06.2006 (S 2284 A – St 32 3) werden Kosten für eine Augenlaser-Behandlung - auch ohne Vorlage eines amtsärztlichen Attestes - als außergewöhnliche Belastung anerkannt.
Dennoch gilt: Die steuerlichen Auswirkungen sind individuell unterschiedlich, weil der Gesetzgeber berschieden hohe Eigenanteile vorgibt. Dabei gilt: Je mehr außergewöhnliche Belastungen ein Steuerzahler in einem Jahr zu schultern hatte, umso wahrscheinlicher ist die vollständige Abzugsfähigkeit der Augenlaser-Behandlung. (Diese Information stellt keine Steuerberatung dar. Für eine verbindlich Aussage kontaktieren Sie bitte Ihren Steuerberater).
Wenn Sie mehr erfahren oder eine kostenlose Erstberatung vereinbaren möchten, rufen Sie unsere Augenlaserspezialisten an jedem Tag von 8-20 Uhr unter 0800/60 200 60 (kostenfrei) an, oder schicken Sie eine Mail an information@citylasik.com.