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Die Kosten einer Augenlaserbehandlung sind absetzbar

Die Kosten zur Beseitigung oder Milderung einer Krankheit stellen im Rahmen der Steuererklärung eine außergewöhnliche Belastung. Bei Patienten, die sich einer Augenlaser-Behandlung unterziehen, liegt immer eine Fehlsichtigkeit und damit eine Krankheit vor. Bei der Behandlung liegt somit eine Heilbehandlung vor. Laut einer Entscheidung der Oberfinanzdirektion Koblenz vom 22.06.2006 (S 2284 A – St 32 3) werden Kosten für eine Augenlaser-Behandlung - auch ohne Vorlage eines amtsärztlichen Attestes - als außergewöhnliche Belastung anerkannt.

Dennoch gilt: Die steuerlichen Auswirkungen sind individuell unterschiedlich, weil der Gesetzgeber berschieden hohe Eigenanteile vorgibt. Dabei gilt: Je mehr außergewöhnliche Belastungen ein Steuerzahler in einem Jahr zu schultern hatte, umso wahrscheinlicher ist die vollständige Abzugsfähigkeit der Augenlaser-Behandlung. (Diese Information stellt keine Steuerberatung dar. Für eine verbindlich Aussage kontaktieren Sie bitte Ihren Steuerberater).

Weitere Informationen & kostenlose Erstberatung

Wenn Sie mehr erfahren oder eine kostenlose Erstberatung vereinbaren möchten, rufen Sie unsere Augenlaserspezialisten an jedem Tag von 8-20 Uhr unter 0800/60 200 60 (kostenfrei) an, oder schicken Sie eine Mail an information@citylasik.com.

*kostenfrei (0,00 EUR pro Minute)